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© Szasz-Fabian Joszef@fotolia.de  

Preise & Konditionen

 

Nicht alle auf dieser Seite aufgeführten Verfahren werden von der Schulmedizin als wirksam anerkannt, da wissenschaftliche Wirkungsnachweise nach schulmedizinischen Standards bisher noch nicht oder nicht hinreichend erbracht worden sind. Eine Behandlung kann jedoch durch naturheilkundliche Verfahren unterstützt werden.

Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Honorar

 

Das Behandlungshonorar in unserer Praxis besteht aus einer Kombination von erforderlichem Zeitaufwand und angewandten Verfahren und ergibt sich unter anderem aus dem individuellen Beschwerdebild des behandelten Patienten.

 

Pro voller Stunde wird hierfür eine Vergütung in Höhe von 80 Euro angesetzt. Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet.

 

In einem Informationsgespräch (15 Minuten) können Sie sich gerne über meine Therapie- und Behandlungsmethoden informieren. Dieses unverbindliche Gespräch steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

 

Die Erstaufnahme mit ausführlicher Anamnese und Untersuchung dauert etwa 1-2 Stunden, Folgebehandlungen erfordern in der Regel weniger Zeit. Die Preise für die Behandlungen hängen stark von Art und Umfang der Therapie ab. Die zu erwartenden Kosten für die Therapie besprechen wir mit Ihnen vor Ihrer Behandlung.

 

Kurze Telefongespräche sind kostenfrei. Für zeitintensive Telefongespräche entstehen Kosten, entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Übersicht über unsere Leistungen und Honorare

Die Gebührenangaben dienen als Grundlage für eine Behandlung und sind für Therapeut und Patient verbindlich. Bitte beachten Sie, dass das Honorar z.T. höher ist als der anrechenbare GeBüH-Satz und somit nicht komplett erstattet wird.

 

Kostenerstattung für Selbstzahler
Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Unseren Zeitaufwand rechnen wir mit einem Stundensatz von 80 Euro ab.

Kostenerstattung für Privat- oder Zusatzversicherte
Wenn Sie privat versichert sind oder einen Ergänzungsschutz für Heilpraktikerbehandlungen haben, besteht die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Übernahme durch die Versicherung. Dies ist jedoch abhängig von den individuellen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Versicherungsanbieter.

In diesem Fall erstellen wir Ihnen eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Zu bedenken gibt es, dass die Orientierung der Kassen an der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GeBüH) in der Regel nicht den vereinbarten Honorarsätzen entspricht, da für Heilpraktiker die Gebührenordnung nur eine Richtlinie darstellt, veraltet ist und zudem nicht verpflichtend ist.

Die Übernahme der Behandlungskosten der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe können wir nicht garantieren. Als Privatversicherter können Sie davon ausgehen, nur einen Teil Ihrer Kosten erstattet zu bekommen.

Zahlungsmöglichkeiten
Die Kosten können entweder bar bezahlt oder per Rechnung innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Es ist dabei unabhängig, ob und wie hoch die Kosten von einer Krankenversicherung übernommen werden.

 

Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

Ausfallhonorar
Verpasste oder nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagte Termine werden gem. neuester Rechtsprechung mit dem halben Honorarsatz in Rechnung gestellt.

Steuerliche Absetzbarkeit
Je nach individueller Situation können die (Rest-)Kosten für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. (§10EStG).


Rechnungen zur Vorlage beim Finanzamt müssen keine Diagnose enthalten.

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